Stellenangebote
Studentische Hilfskräfte
Das RRZN nimmt ständig Bewerbungen von Studierenden als studentische Hilfskräfte entgegen, damit wir bei Bedarf gezielt auf Interessenten zugehen können.
Formal: Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen des Landes Niedersachsen.
Inhaltlich: Sie sollten gute EDV-Kenntnisse haben. Welche genau, hängt dann von dem jeweiligen Job ab.
Übrigens: Erfahrungsgemäß ist der Nachweis einer Tätigkeit beim RRZN bei späteren Bewerbungen nach Studienabschluss sehr hilfreich.
Bewerbungen bitte per E-Mail (PDF-Datei) oder per Formular, welches an der RRZN-Auskunft erhältlich ist.
Zuständig im RRZN: Frau Ursula Müller

