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Die Verwendung der Softwareprodukte ist nur im Rahmen von Forschung und Lehre erlaubt. Daraus folgt, dass Arbeitsplätze von Sekretären/innen und technischen Mitarbeiter/innen, die mit rein administrativen Aufgaben betraut sind, nicht die DreamSpark-Premium-Software nutzen dürfen. Diese Personen sind dann auch nicht berechtigt, die Produkte auf privaten Computern zu installieren.
Bezugsberechtigung von DreamSpark-Premium
Zugang zum Softwarepaket erhalten Einrichtungen, wenn die jeweilige Abteilung Konzepte der IT-Technologie und nicht nur deren bloße Anwendung lehrt bzw. die Technologie zur Unterstützung der VIDA-Kurse verwendet.
Wer darf die in DreamSpark-Premium enthaltene Software nutzen?
Die Software darf von Studenten, Auszubildenden und Lehrenden der bezugsberechtigten Lehreinrichtung kostenlos genutzt werden. Studierende müssen einen entsprechenden Pflicht- oder Wahlkurs besuchen. Dieser Kurs muss aber Konzepte der IT-Technologie und nicht nur deren bloße Anwendung lehren.
Leibniz Universität IT Services - URL: www.rrzn.uni-hannover.de/dreamspark_nutzung.html
W. Sander, Letzte Änderung: 31.08.2012
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