Gerätebeschaffung
Beratung bei EDV-Beschaffungen und Rechnervernetzung
Wenn Einrichtungen der Universität beabsichtigen, EDV-Geräte (z. B. Rechner, Peripheriegeräte, Netzkomponenten) oder Software zu beschaffen, bietet das RRZN den Mitarbeitern eine spezifische Beratung an.
Das RRZN hat für die LUH Rahmenlizenzen für Software abgeschlossen. Dies eröffnet Angehörigen der Leibniz Universität Hannover einen preisgünstigen Bezug von Software. Kurze Beschreibungen der Software finden Sie im Software-Katalog und weiterhin Hinweise zur Überlassung.
In unregelmäßigen Abständen veröffentlicht das RRZN Empfehlungen für die Ausstattung neu zu beschaffender Arbeitsplatzrechner.
Kontakt:
- Rechnervernetzung: Herr Klinger
- Software-Beschaffungen: Frau Klink
- EDV-Geräte: Herr Dr. Cochrane
Unterstützung von CIP-Gerätepools
Das RRZN berät und unterstützt die Fachbereiche der Universität Hannover bei Beschaffung, Installation und Wartung der CIP-Pools. Darüber hinaus werden Ergänzungen und Reparaturen von Hard- und Software, soweit aus Mitteln der CIP-Folgekosten möglich, auf Antrag der Fachbereiche vorgenommen.
Kontakt: Herr Harnisch
Begutachtung von EDV-Beschaffungen
Einrichtungen der Universität sind verpflichtet, sich vom RRZN bei der Planung größerer Anschaffungen von EDV-Geräten beraten zu lassen und die Zustimmung des RRZN zur getroffenen Auswahl der Rechner einzuholen.
Als Wertgrenze gelten 10.000 Euro für Einzelgeräte oder vernetzte DV-Systeme, die eine Einheit bilden.
Für die Beschaffung von Netzkomponenten gibt es keine Wertgrenze. Hier muss die Stabilität und Integrität des Uni-Netzes gewährleistet sein, weswegen für Netzkomponenten in jedem Fall die Beschaffung mit Zustimmung des RRZN durchgeführt werden muss.
Für die Stellungnahme des RRZN füllen Sie bitte den Fragebogen zur Beschaffung von EDV-Geräten aus und senden ihn an
EVB-IT-Verträge
Wir beraten Einrichtungen der Universität Hannover vor Abschluss von EVB-IT-Verträgen, welche bei Kauf, Miete oder Instandhaltung von EDV-Geräten sowie bei Softwareüberlassungen und -pflege verbindlich sind.
Kontakt: Herr Jabben
Weitere Informationen:

