Das RRZN überlässt dem Empfänger das Programmpaket SOPHOS Anti-Virus, im folgenden Programmpaket
genannt.
Empfänger i.S. des Vertrages können alle Einrichtungen der Universität Hannover
(Institute, Seminare, Lehrgebiete, Zentrale Einrichtungen u.s.w) sowie deren
Mitarbeiter/innen und Studierende sein.
Der Empfänger darf dieses Programmpaket nur auf den in seinem Hause installierten
und ihm gehörenden Workstations/PC benutzen. Zusätzlich dazu ist die Benutzung auf
privaten Rechnern von Institutsmitarbeiter(inne)n und Studierenden ("home
computer") für nicht-kommerziellen Einsatz gestattet.
Der Empfänger erwirbt kein Eigentumsrecht an dem ihm überlassenen Programmpaket.
Der Empfänger erhält die Genehmigung, das Programmpaket für wissenschaftliche
Fragestellungen zu benutzen. Die Genehmigung für einen kommerziellen oder industriellen
Einsatz ist hierdurch nicht erteilt.
Der Empfänger darf dieses Programmpaket nicht an Dritte weitergeben, verkaufen oder
durch Dritte nutzen lassen.
Der Empfänger hat Vorkehrungen zu treffen, um dieses Programmpaket vor unbefugter
Benutzung zu schützen.
An der Nutzung interessierte Dritte sind an das RRZN zu verweisen.
Das RRZN übernimmt keine Gewähr für die Korrektheit der Software und der Ergebnisse.
Gewährleistungsansprüche an das RRZN sind ausgeschlossen.
Das RRZN übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die sich aus dieser
Überlassung ergeben.
Der Empfänger haftet dem RRZN gegenüber für alle entstandenen Schäden, die aus der
Nichteinhaltung dieser Vereinbarung dem RRZN entstehen.
Wenn der Empfänger gegen Punkte dieser überlassungsvereinbarung verstößt, kann das
RRZN die Überlassung sofort ohne vorherige Ankündigung widerrufen und sie
damit beenden.
Kündigt der Lizenzgeber des RRZN die Lizenz wegen eines Verstoßes eines Empfängers
gegen die Lizenzbedingungen, muss das RRZN die Überlassung ebenfalls sofort ohne
vorherige Ankündigung widerrufen und sie damit beenden.
Für alle rechtlichen Beziehungen mit dem RRZN gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hannover.
Die Überlassung der Software erfolgt in der Regel per Download. Bei Übergabe der Software auf einem Datenträger müssen MitarbeiterInnen und Studierende den
Dienstausweis oder Studentenausweis der Universität Hannover vorlegen.